Angenommen ich möchte mein gesamtes Vermögen prozentual auf vier Personen aufteilen (Familie und Freunde): Wäre es wirksam im Sinne des Erbrechts, wenn ich in einem Testament die jeweiligen Erbanteile in % nenne (z.B. 50% meines gesamten Vermögens vererbe ich an Person A, 30% an Person B und 20% an Person C?)? Oder ist es tatsächlich notwendig, dass ich für jedes einzelne Konto und Vermögensgegenstand explizit den Erben benenne? Mir ist klar, dass es zu Streitigkeiten kommen könnte, aber in diesem Fall hätte ich vollstes Vertrauen, dass sich die Erben untereinander einig werden, was bspw. die Liquidierung materieller Vermögensgüter und die Auszahlung anderer Erben angeht.