Rechnungsstellung nach 3 Jahren - Verjährung und wie reagieren?
beantwortet von
Rechtsanwalt Marko Liebich / Meissen
Ich habe eine Eigentumswohnung erworben von einem Bauträger erworben. ... Es sind einige Sonderarbeiten erfolgt, die über den Bauträger abgerechnet wurden. ... Die Rechnung weist weiterhin eine Fehlangabe auf: als Ausführungszeitpunkt ist explizit 01.03.2017 - 28.04.2017 angegeben, was weder im Monat noch im Jahr korrekt ist.