Unterhalb des Unterkiefers befindet sich eine bis heute sichtbare 6cm lange Narbe. ( keine Rechtfertigung nur zu Information: Ich habe sehr viel Alkohol konsumiert in dieser Nacht ) Vergehen der vorsätzlichen Körperverletzungen, strafbar gemäß §§ 223 Abs. 1, 230 Abs. 1 S. 1 StGB. ... Ich habe gelesen, dass nach § 32 Absatz 2 Nr. 5 BZRG eine Eintragung erst ab 90 Tagessätzen stattfindet, trifft das in meinem Fall zu? ... Des Weiteren wüsste ich gerne, ob die betroffene Person und/oder die Krankenkasse jetzt noch Schadensersatzansprüche in einer Zivilklage geltend machen können und mit welchen Kosten (grob) man in so einem Fall rechnen kann bzw. ob diese meist erfolgreiche Schadensersatzklage dann ins polizeiliche Führungszeugnis mit aufgenommen würde.