Zugewinnausgleich und Unterhalt (haben mein ex-Mann und ich unter uns geregelt), um zuvor vergessene Beratungsgebühren berechnen zu können (hat m.E. keinen Einfluss auf den Beginn der Verjährungsfrist), Fragen werden von mir schriftlich beantwortet, es folgt aber bis heute keine weitere Rechnung. Heute (19.01.2008) Eingang eines gerichtlichen Mahnbescheids, vom Anwalt am 31.12.2007 beantragt, also ein Titel, der eigentlich die Verjährung hemmt. ... Ist diese Mahnung wirksam und hemmt die Verjährung?