Freiwillige GKV: Beitragsrückerstattung aufgrund eines vorläufigen Steuerbescheids?
vom 19.3.2015
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Da ich die letzten zwei Jahre meine GKV-Beiträge nach diesem Steuerbescheid bezahlt habe (ich bin Selbstständig und "freiwillig Versichert"), habe ich ja im Prinzip zuviel Beitrag bezahlt, da dies nie meine wirklichen Einkünfte waren. Ich weiß, dass laut § 240 SGB V der GKV-Beitrag nicht im nachhinein geändert werden kann, außer der GKV-Beitrag wurde vorläufig festgelegt: "Veränderungen der Beitragsbemessung auf Grund eines vom Versicherten geführten Nachweises nach Satz 2 können nur zum ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises folgenden Monats wirksam werden." Gilt dies auch für einen teilweise vorläufigen Steuerbescheid oder gibt es in diesem Fall eine Möglichkeit von der GKV Beiträge zurückerstattet zu bekommen?