Gläubiger ist verstorben, muss ich noch Schmerzensgeld bezahlen?
vom 13.8.2008
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Gläubiger, dem ich noch Schmerzensgeld in Höhe von ca. 5.000 Euro (gefährliche Körperverletzung, Titel ist vorhanden seit 1998) schulde. ... Meine Frage ist nun: können seine Erben oder sein Anwalt das noch ausstehende Schmerzensgeld bei mir noch einfordern? ... Frage: muss ich die 5.000 Euro Schmerzensgeld dem Anwalt oder Erben bezahlen, obwohl der Gläubiger verstorben ist?