Renovierung nach Auszug - muss meine ehemalige Mieterin die Wohnung streichen/renovieren?
vom 23.4.2005
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Grund , § 10, mit den starren Fristen für Schönheitsreparaturen; Zusatz von mir: „Bei Kündigung wird die Wohnung so verlassen, wie sie bei Bezug vorgefunden wurde“ •Schlafzimmer wurde in den 10 Jahren nicht gestrichen; Wohnzimmer Ende 1999 zum 1. ... Frage: muß meine ehemalige Mieterin die Wohnung streichen/renovieren? Aus meiner Sicht: ja Die Mieterin hat mir schriftlich mitgeteilt, dass sie die Wohnung nicht renovieren will.