Ich verstehe unter "warme Erbe" den Schenkungsvertrag noch zu Lebzeiten meines Vaters und meiner leiblichen Mutter und unter "kalte Erbe" das Testament nach dem Tod. 1991 habe ich einen Schenkungsvertrag mit meinen Eltern geschlossen, meine Eltern hatten mir damals ihr Haus und Grundstück überschrieben, mit Wohn- und Nutzungsrecht, weil ich damals eine Doppelhaushälfte anbauen liess, in der ich derzeit noch wohne. 1997 starb meine Mutter, 2004 heiratete mein Vater noch einmal und das gemeinschaftliche Testament wurde 2005 gemacht, da war die Rückabwicklungsfrist von 10 Jahren für Schenkungsverträge schon längst abgelaufen, auch zu meinem Glück. ... Sie wollte wahrscheinlich auch nicht, dass das Haus und das Grundstück in fremde Hände gehen würden, statt in meine, falls mein Vater nach ihrem Tod nochmal heiraten würde und dann vor der neuen Frau sterben würde. ... Auch das Grundstück soll geteilt werden und die Hälfte an einen Nachbarn verpachtet werden, ein Nachbar von mir will das halbe Grundstück von mir pachten.