Generalvollmacht Darlehen Erben Geschwister
vom 31.7.2007
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern / Hannover
Der Fall: zwei Schwestern (nennen wir sie "A" und "B") sind testamentarisch hälftig Erben eines Mehrfamilienhauses mit Grundstück. ... Auf Grund der Generalvollmacht nimmt Schwester B einen Tag vor dem Ableben der Mutter ein Darlehen auf Haus und Grundstück auf in Höhe von €200.000, ohne das Einverständnis der Schwester A. ... Frage: Ist unter Generalvollmacht die Aufnahme eines Darlehens auf Gebäude und Grundstück rechtlich zulässig, auch wenn diese testamentarisch hälftig einem anderen Erben gehören?