Tatbestand der Nötigung
Dabei anfallende Verdienstausfälle, Anwalts- und Prozesskosten würde ich selbstverständlich Ihnen gegenüber im Rahmen einer Schadensersatzforderung geltend machen" Der Betreiber des Internetportals möchte zudem vom Verein eine Erklärung, ob wir noch weiteres Material verwendet haben, welches den Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung erfüllt. ... Ich vermute, dass der Inhaber des Internetportals durch die beiden oben aufgeführten Zitate sich des Tatbestands der Nötigung gemäss deutschem Recht strafbar gemacht hat.