Anwaltsrechnung: Verfahren wurden verbunden
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Guten Tag, aus dem mir vorliegenden Protokoll einer nichtöffentlichen Sitzung geht hervor, dass mein Anwalt vor Gericht in der Verhandlung angeregt hat, das Verfahren A und Verfahren B zu verbinden, da sie sich lediglich darin unterscheiden, dass das Veranlagungsjahr unterscheiden ist. ... Zwei Tage nach dieser Verhandlung ging mir nun eine Rechnung meines Anwalts zu, in der er die Verfahren A und B jeweils getrennt abrechnet bzw. jeweils als Vorschussrechnung nach § 13 des RVG in Abrechnung bringt: jeweils der Gegenstandswert jeweils die Terminsgebühr jeweils die Pauschale für Post und Telekommunikation Ich hatte bereits vor der Verhandlung gegenüber meinem Anwalt angeregt, die beiden Klagen zusammenzulegen zu lassen. ... Hier hat mein Anwalt "schnell" noch nach der Verhandlung bei Gericht vorgetragen.