Kaufpreis – Erhöhung nach Grundstücks – Vermessung Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe als Käufer K vom Verkäufer V ein Baugrundstück bestehend aus 3 Teilflächen folgendermaßen erworben: Teilfläche 1: Bauland für die Errichtung eines Einfamilienhauses, ca. 500 qm groß Teilfläche 2: Bauland für die Errichtung einer Garage, ca. 35 qm groß Teilfläche 3:¼ Anteil (60 qm) an einer gemeinsamen Wegefläche, ca. 180 qm groß Alle Teilflächen mussten aus einer Einzelfläche des Verkäufers durch Vermessung ausparzeliert werden. Im Kaufvertrag wurde wörtlich folgendes vereinbart: „Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand (Teilfläche 1, 2 + 3 mit insgesamt 595 qm) beträgt 120.000 €. ... Frage 3: Gibt es in diesem Fall sowohl für den Verkäufer, der 131.000 € fordert, oder für den Käufer, der nur 126.000 € anbietet, ein beiderseitiges Rücktrittsrecht, wenn keine Einigung trotz salvatorescher Klausel im Notarvertrag vereinbart ist ?