Gebrauchtwagen (Bj 2007, 120000km,11000€) im gewerblichen Autohaus gekauft.Im Kaufvertrag steht drinne (Laut Vorbesitzer unfallfrei), im persönlichen Verkaufsgespräch habe ich mehrfach darauf hingewiesen das mir unfallfreiheit sehr wichtig ist, und habe gesagt bekommen "Fahrzeug ist unfallfrei" (Zeuge, Kumpel, war mit dabei). 10 Tage später wurde durch mich ein Schaden am Schweller festgestellt, dessen fachgerechte Behebung ca. 2500€ kostet. ... ( Urteil:Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Käufer auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. ) Stimmt es dass ich von dem Verkäufer diesen Schaden (2500€) und eine merkantile Wertminderung verlangen kann, ohne das er ein Nachbesserungsversuch machen darf? ... Die merkantile Wertminderung (Fahrzeug kann nicht mehr unfallfrei verkauft werden) beziffere ich auf 500€.