Hallo; Im Dezember 2007 kauften wir einen gebrauchten PKW,laut Kaufvertrag meistergeprüft und unfallfrei.Dann ließ ich im Dezember eine Gasanlage in den PKW einbauen.Nun stellt sich heraus das es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt.Laut ADAC Untersuchung sind beide Kotflügel vorne,beide Türen rechts bearbeitet und lackiert worden,Schichtdicke(Spachtelmasse) teilweise über 5 mm.Nun habe ich den Händler angerufen und um Wandlung gebeten,worauf mir der Händler sagte mit Gasanlage nimmt er das Auto nicht zurück.Ich möchte den Wagen nicht mehr haben,ich hatte schon diverse Reparaturen gehabt und ca 3500 € in den Pkw investiert weil ich reparieren ließ ohne Nachbesserung zu fordern.Der Händler teilte mir mit er wolle lediglich den Kaufpreis von 4999 € um 750 € mindern. Was kann ich nun tun,wie würde es bei Wandlung des Vertrages aussehen.Kaufpreis war 4999€,Gasanlage kostete 2300€.Beim Kauf hatte der Wagen 105000km gefahren und seit er sich in unserem Besitz befindet 10000km. mit freundlichen Grüßen