Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nein, das sind Sie nicht.
Aus den Vertragsbedingungen ergibt sich, dass Sie maximal vier Wochen an die Bestellung gebunden sind, Da bisher aber keine schriftliche Annahme der Bestellung oder Lieferung durch den Verkäufer erfolgte und die vier Wochen abgelaufen sind, können Sie Ihre Bestellung zurückziehen. Dies sollte aber unverzüglich und nachweisbar schriftlich erfolgen, damit der Verkäufer Ihnen nicht mit einer Annahme zuvorkommt
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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