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KFZ- verbindliche Bestellung

| 30. Juni 2015 19:42 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe Anfang April ein Kraftfahrzeug verbindlich bestellt. In dem Bestellformular wurde der Fahrzeugtyp, die kostenfreie Erstinspektion, sowie die Zahlung per Überweisung vereinbart. Auf dem Bestellformular habe lediglich ich als Käufer unterschrieben. Als unverbindlicher Liefertermin wurde der Juni vereinbart. Jetzt, Ende Juni steht noch kein Lieferdatum fest und ich möchte daher das KFZ nicht mehr abnehmen.
In dem von mir unterschriebenen Bestellformular steht folgender Text:
" An diese Bestellung bin ich/sind wir vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß".
Ich habe bis heute, d.h. rund 3 Monate nach der Bestellung keine schriftliche Annahme der Bestellung erhalten. Zwischenzeitlich hatte ich beim Verkäufer per Mail angefragt, wann das Fahrzeug lieferbar sei und ob er mich benachrichtigen könne, falls es während meines Urlaubs geliefert wird. Dies Frage beantwortete er lediglich mit ja.
Jetzt zu meiner Frage: Bin ich noch an die Bestellung gebunden ?

30. Juni 2015 | 20:43

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nein, das sind Sie nicht.

Aus den Vertragsbedingungen ergibt sich, dass Sie maximal vier Wochen an die Bestellung gebunden sind, Da bisher aber keine schriftliche Annahme der Bestellung oder Lieferung durch den Verkäufer erfolgte und die vier Wochen abgelaufen sind, können Sie Ihre Bestellung zurückziehen. Dies sollte aber unverzüglich und nachweisbar schriftlich erfolgen, damit der Verkäufer Ihnen nicht mit einer Annahme zuvorkommt


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 2. Juli 2015 | 07:51

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