Hauskaufvertrag unterschrieben - keine Frist für den Verkäufer gesetzt.
vom 13.6.2011
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Bei ernauter Prüfung unseres Vertrages fiel uns jetzt mit Schrecken auf, daß hier keine Frist zum Auszug der Verkäuferin vereinbart wurde.Im Vertrag steht lediglich folgendes: "Die Besitzübergabe des von der Verkäuferin bis zu diesem Zeitpunkt geräumten Vertragsobjekts erfolgt nach Zahlung des gesamten Kaufpreises, frühestens jedoch am XX.XX.XXXX. ... Ist so ein Vertrag rechtens?