ich habe 1994 eine eigentumswohnung in einem 5-parteien haus als erster gekauft. meine bedingung war, das das sondereigentum "garten" auf meine alleinige wohnung ausgesprochen wird. in meinem damaligen kaufvertrag steht folgender passus: der verkäufer verpflichtet sich, bis zum 25.4.1994 die vorbezeichnete teilungserklärung dahingehend abzuändern, das dem jeweiligen eigentümer der einheit 3 (meine) das ausschliessliche und unentgeltliche sondernutzungsrecht an dem gesamten garten eingeräumt wird." in der teilungserklärung wird aber das sondereigentum "garten" gar nicht mehr erwähnt. damals habe ich da gar nicht mehr drüber nachgedacht, weil ich dachte, mit dem garten wäre jetzt alles geklärt, die eintragung in die teilungserklärung ist nie geschehen, aus welchem grund, weiss ich leider nicht . habe ich d durch den kaufvertrag irgendwelche rechte automatisch. oder muss ich klagen und mein recht nach ca. 20 jahren einfordern?