Motorroller privat gekauft - erhebliche Reparaturkosten
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Über den Zustand des Fahrzeugs wurde im Kaufvertrag keine Aussage gemacht. ... Daher möchte ich folgende Fragen stellen: - Kann ich den Verkäufer grundsätzlich für die vorliegenden Schäden haftbar machen bzw. habe ich Anspruch auf Nachbesserung? - Falls ich einen Anspruch auf Nachbesserung habe, wie oft bzw. in welchen Zeitabständen muss ich dem Verkäufer die Möglichkeit dazu geben, bevor ich selbst die Reparatur durchführen lassen kann, ohne die Haftung des Verkäufers zu verlieren?