Im Kaufvertrag von "kfz-auskunft.de", der der Händler genutzt hat steht wörtlich "Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung. ... Existiert eine Rechtsgrundlage, nach der ich den Verkäufer verpflichten kann, die Inspektion oder aber den Zahnriemen wechseln zu lassen oder muß ich beide Rechnungen (ca. 700€) aus eigener Tasche zahlen? Darf ein Händler ein Fahrzeug verkaufen, daß dermaßen schlecht gewartet ist und ist es demnach einfach "Pech", wenn ein Verschleißteil sechs Monate nach dem Kauf reißt?