Kauf eines Motorrads - eventueller Unfallschaden -
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Grasel / München
Im Kaufvertrag wurde vereinbart "Vorschäden möglich". Schließt dieser Zusatz im Kaufvertrag eine Rückgabe aufgrund eines Unfallschadens aus, oder hätte der Händler, bei der ich es gekauft habe, explizit auf einen Unfallschafen hinweisen müssen? Da Fahrzeug wurde zuvor aus Spanien importiert und wurde wahrscheinlich dem Händler nicht als Unfallfahrzeug verkauft.