Maklerauftrag
vom 26.6.2012
50 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Im Maklerauftrag findet sich folgende Klausel: "Die Gesellschaft kann vom Auftraggeber die ihr tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn ein Hauptvertrag nicht zu Stande kommt und der Auftraggeber noch während der Festlaufzeit dieses Vertrages die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft ablehnt."