Der Händler lehnt dieses mit der Begründung ab ,dass auf dem Vertrag zusätzlich steht , dass das Widerrufsrecht bei Fahrzeugen entfällt ,die nach Kundenspezifikation angefertigt werden und ich dieses auch so unterschrieben hätte. Außerdem will er bei Nichtabnahme einen Schadensersatz von 15 % lt. den AGB ,weil das Fahrzeug mit viel Zubehör im Wert von ca. 9000,00 Euro so von mir bestellt wurde und der Wagen sei in dieser Ausführung schlecht weiter zu verkaufen..Frage: Kann ein Widerruf ausgeschlossen werden,wenn keine Widerrufsbelehrung beigefügt wurde und sind die 15 % Schadenersatz gerechtfertigt ?