Sehr geehrte Frau RA, sehr geehrter Herr RA, folgenden Fall möchte ich Ihnen mit der Bitte um Beurteilung der rechtlichen Lage wie folgt schildern: In einem alt eingesessenen Auktionshaus unserer Stadt wurde kürzlich eine hochwertige gebrauchte, aber auch leicht defekte (Kalenderanzeige funktioniert nicht) Schweizer Uhr versteigert. Der Neupreis dieser Uhr liegt bei ca. 5.000 €, eine gebrauchte Uhr -wie sie hier versteigert wurde- ist ca. 2.500 € wert, wenn sie voll funktionsfähig wäre. Der Zuschlag erfolgte inkl. der Aufschläge für den Auktionator bei ca. 1.500 €.