Ware gekauft, Zurückgeschickt, Antwort: Insolvenz // ZivilRecht, InsolvenzRecht
vom 4.3.2015
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Um die Schuhe zurück zu senden und nicht für die Kosten selbst aufkommen zu müssen, muss die Ware den Wert von 40€ übersteigen. ... Sie geben Ihren Kunden die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen nach erhalt der Ware den Widerruf einzureichen, was ich sogar unverzüglich getan habe, da ich Ihnen eine E-Mail geschrieben habe - am Tag des Erhaltes der Ware, mit der Frage wie ich Ihnen die Ware zurücksenden soll. ... Ich bitte Sie zudem nicht die Ware umzutauschen, ich bitte um Erstattung meines bezahlten Kaufpreises. (§ 349 BGB) Auch dieser Punkt wird in Ihren AGB vertreten. " Meine Frage ist nun: Was mache ich, wenn ich mein Geld nicht zurückbekomme?