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Zwei Zivilrechtliche Angelegenheiten für einen Rechtsanwalt(PKH u.a.)

24. April 2015 11:15 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Fall 1:

Ich wurde im Jahr 2013 betrogen bei einem Pferdekauf bei einem regionalen bekannten Bauern von dessen Frau. Ich habe 2100 Euro bezahlt, jedoch bekam ich das Pferd nicht. Das Pferd wurde 3x verkauft. Weiter musste ich 1440 Euro Stallmiete bezahlen. Und mir wurden aus meinem Spind Waren im Wert von 100 Euro geklaut. In diesem Zeitpunkt als das alles geschah, wurde kurz darauf meine Schwester ermordert

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/vg-rhein-selz/undenheim/urteil-im-mordfall-undenheim-lebenslange-haft-fuer-emmanuel-k_14392671.htm

Dies hat die Frau des Bauern nicht abgehalten mich abzuziehen und zu betrügen.

Ein Freund hat nun einen Mahnbescheid beantragt gegen die Frau in Höhe von 2100 Euro. Dieser wurde widersprochen. Diese Klage liegt bereits bei dem für sie zuständigen Amtsgericht.

Gegen den Mahnbescheid von 1440 Euro gegen beide Personen, und 100 Euro nur gegen den Bauern, wurde auch Widerspruch eingelegt, wurde jedoch noch nicht abgegeben.

Ihre Hilfe benötige ich nun:

1, Ich verdiene nicht genug derzeit um die Kosten tragen zu können. Es soll sich beim Gericht für den ersten Fall als Verteidiger bestellt werden und eine Fristverlängerung beantragt werden. Kontakt mit Ihnen soll über meinen Bekannten stattfinden, da ich keine Nerven für dieses habe. Er hat Generallvollmacht. Unterschreiben tue ich die Vollmacht. Es soll Prozesskostenhilfe beantragt werden.

2. Für die beiden weiteren Fälle wenn sie kommen, soll ebenfalls PKH beantragt werden und von Ihnen das Klageverfahren fortgeführt werden wenn diese bei Gericht angekommen sind nach dem Widerspruch

3. Es soll gegen beide Personen Strafanzeige wegen Betrug und wegen Unterschlagung erstattet werden von Ihnen, da ich dies nicht kann, pyschich nicht gerade seit dem Tod meiner Schwester auf dem besten Stand bin. Dies soll mit Beratungshilfe gemacht werden.

Ich weiß, hier fließt kein Bargeld, aber ich bin seitdem Tod meiner Schwester leider sehr angeschlagen und ich hoffe, dass ich ein Anwalt bekomme oder Anwältin der mir hilft. Danke!!!


Fall 2:

Meine Freundin wurde bei einer Auseinandersetzung beleidigt. Sie ist derzeit schwanger in der 39. Woche. Sie wurde beleidigt als " Fette schwangere Sau schau doch mal wie du aussiehst und gekleidet bist." Strafanzeige gegen die Fahrerin des KFZ Autos wurde erstattet online da sie schwanger im jetzigen Augenblick nicht auf die Wache gehen kann.

Die Polizei die anwesend war, sagte, dass sie den Namen notieren der Dame und dieser bei Anzeige rückgefragt werden kann. Meine Freundin ist schwanger und kassiert ALG 2.

Es soll

a) den Namen bei der Polizei rausbekommen werden oder beim Verkehrsamt zur Wahrung der Zivilrechtlichen Ansprüche. Dann soll Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Dies kann zunächst mit Beratungshilfe und dann mit PKH gemacht werden.

b) Die Strafanzeige weiter verfolgen und Akteneinsicht beantragen, um einen Strafantrag zu stellen und als Nebenklage zuzulassen.

Das Geld hier nehmen sie bitte als die Vermittlungsgebühr




Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

1. Hier scheinen die Ansprüche tatsächlich nach Ihrer Schilderung zu bestehen, so dass Erfolgsaussichten zu bewerten sind. Ob strafrechtlich relevantes Verhalten besteht, wäre noch zu prüfen.

2. Im Rahmen der Strafverfolgung sehe ich keine Probleme. Unklar ist, welche Zivilrechten Ansprüche zu verfolgen sind, dies bedarf Darlegungen.

Gerne nehme ich mich Ihrer Probleme weiter an, wenden Sie sich bitte an die in meinem Profil hinterlegten Daten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 26. April 2015 | 20:57

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Steininger,

ich bedanke mich für Ihre Antwort. Ich werde Ihnen eine Email zukommen lassen, wo Sie mir bitte antworten, da sich so schnell wie möglich beim Gericht als Verteidiger bestellt werden muss. Zudem sollen die Strafanzeigen zeitnah erstellt werden.

Liebe Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. April 2015 | 21:06

Ich werde Ihnen auf Ihre Mail alsbald antworte.

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