um ihnen einen genauern überblick zu gewähren trage ich hier meine eintragungen aus dem FZ ein; 1) 15.07.02 Amtsgericht Duisburg Ruhrort (R1204) Aktenzeichen XY Rechtskräftig seit 05.05.07 Datum der Tat: 10.09.06 Tatbezeichnung: Erschleichen von Leistungen Angewendete Vorschriften: StGB § 265 a Abs.1, Abs. 3, § 248a 30 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe 2) 11.07.07 Amtsgericht Duisburg Ruhrort (R1204) AZ: XY Rechtskräftig seit 25.08.07 Datum der Tat 10.04.07 Tatbezeichnung Betrug Angewendete Vorschriften StGB § 263 Abs. 1 45 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe 3) 31.07.07 Amtsgericht Duisburg Ruhrort (R1204) AZ: XY Rechtkräftig seit 05.09.07 Datum der Tat 21.05.07 Tatbezeichnung Betrug Angewendete Vorschriften StGB § 263 Abs. 1 45 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe 4) 07.09.07 Amtsgerich Duisburg Ruhrort (R1204) AZ: XY Rechtkräftig seit 27.09.07 Datum der Tat 10.08.06 Tatbezeichnung Betrug Angewendete Vorschriften StGB § 263 Abs. 1 30 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe 5) 26.02.08 Amtsgericht Duisburg Ruhrort (R1204) AZ: XY Rechtskräftig seit 21.03.08 80 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe Nachträglich durch Beschluss gebildete Gesamtstrafe Einbezogen wurde die Entscheidung vom 31.07.07 AZ. XY (dann ganzviele buchstaben und zahlen) Einbezogen wurde die Entscheidung vom 11.0.707 AZ: XY 6) 17.03.08 Amtsgericht Duisburg Ruhrort (R1204) AZ: XY Rechtkräftig seit 24.04.08 Datum der Tat 26.01.07 Tatbezeichnung Betrug in 5 Fällen Angewendete Vorschriften StGB § 263 Abs. 1 , § 53 75 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe zudem kommt glaube ich noch hinzu allerdings weiß ich das nicht das ich am 20.10.08 zu 3 Monaten auf Bewährung wegen Betrug verurteilt wurde als auflage habe bekommen das ich den geschädigten das Geld was ich ihm schulde in montlichen raten zurückzahlen muss was ich auch mache. ich hoffe die auskunft über mich reicht aus um mir sagebn zu können was möglich ist. ach und das FZ ist vom 04.06.08