Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Chefin wird nichts erfahren.
Ob Sie im Falle einer verurteilung als vorbestraft gelten, hängt davon ab, on die Strafe mehr als 90 Tagessätze betragen wird.
Das ist aber wohl eher nicht der Fall.
Ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, hängt auch von Ihrer Einlassung ab. Mit etwas Geschick kann im Strafbefehlsverfahren (also ohne Verhandling) entschieden werden.
Dass die Vorverurteilung in eiem anderen Bundeslang gewesen sit, spielt dabei keine Rolle.
Wenn eine Anhörungsbogen kommt, sollten Sie schweigen und einen Anwalt beauftragen. Damit kann dann vielleicht das Strafbefehlsverfahren erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Also sind meine Chancen ganz gut, dass das 2. Mal so gut abläuft wie das erste mal. Ich schäme mich sehr: ich bin halt eher ein wenig schwer von Begriff: bin ich mi nem 2. Dteafbefehl auch vorbestraft, wenn es wenihäger als 90 ts gibt?
Sehr geehrte Ratsuchende,
nein, Sie sind dann nicht vorbestraft, wenn die Strafe jeweils nicht 90 Tagessätze übersteigt.
Hier werden die Vorstrafen also nicht hinzugerechet, da es kein Fall der Gesamtstrafenbildung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle