Davon abgesehen, dass so was meist im Wege der PRivatklage verwiesen wird und auch nur der Betroffene der Bilder, die angeblich missbraucht wurden, selbst anzeigen darf, würde mich an dieser Stelle mal eine ganz einfache Frage interessieren.: Im vorliegenden Fall wurde das Profil durch mich gelöscht, d.h ich selber könnte offenbar ja nicht das Gegenteil beweisen, also das ich nur meine Bilder verwendet habe, der Anzeigesteller kann allerdings auch nicht beweisen, dass es so war, dass ich fremde Bilder auf dem Profil hatte und so das Urheberrecht verletzte, da ja wie gesagt, dass Profil gelöscht ist. Falls so was oder so was ähnliches zum Gericht geht, wo einerseits der Privatkläger oder die StA behaupten, dass es so war aber die Beweise nicht luiefern können und ich sage, es war nicht so , ich bin also unschuldig, ich aber auch keine Beweise dafür habe und auch keine Zeugen, verurteilt einem der Richter dann trotzdem, aufgrund der Behauptung desjenigen, der mich angezeigt hat oder das tun würde ?