Strafverteidiger hatte keine Strategie – aber fette Preise Sehr geehrte Damen und Herren ich bitte zu Folgendem um Ihren Rat: Vorfeld : I: Ich hatte nach Zwiegesprächen mit meiner Ex-Freundin, die als Erzieherin arbeitet, mich aus Gewissensnot verpflichtet gefühlt, einen strafbaren Verdacht des Missbrauches Schutzbefohlener an die StA zu stellen, mit meinen Namen und Anschrift. ... (Vor dieser Verhandlung hatte ich auch das Gericht schriftlich auf gesundheitliche Probleme hingewiesen) Details: Der Vorsitzende Richter am LG habe meinen Verteidiger in einem Pausengespräch zur Rücknahme geraten, da die StA dann ebenfalls ihren Berufungsantrag zurücknehmen würde, anderenfalls würde die Strafe deutlich höher auf Bewährung ausfallen. ... Ich zitiere auszugsweise diese Zeugin aus dem Protokoll des AG: „ Nachdem die Zeugin( gemeint ist hier die „Geschädigte") die Schwangerschaft (von der Ex-Freundin mir zweckgerichtet vorgetäuscht) als Flop bezeichnet habe, habe ich nachgehakt – haben sie das Gleiche auch mit den Knaben gemacht – da sagte sie, wenn er es glaubt, ist er selbst schuld."