Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung?
vom 29.1.2010
48 €
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Ich habe einen Anderen schriftlich in einem Verfahren vor einem Verwaltungsgericht beschuldigt, bezüglich eines ca. 2 Jahre zurückliegenden Verfahrens eine Straftat begangen zu haben. Daraufhin hat der Andere gegen mich in 2007 Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gem. § 164 StGB gestellt und damit ein Strafverfahren gegen mich herbeigeführt. ... Jetzt bin ich in der Lage - den Nachweis zu führen, dass der Andere mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diese Straftat begangen hat.