Belästigung eines Zeugen
vom 20.8.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Als Zeuge einer Volksverhetzung auf Facebook erstattete ich 2023 eine Strafanzeige. In den vergangenen Tagen erging das Urteil. Seit diesem Tage belästigt mich der Verurteilte.