Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, zuerst möchte ich anmerken, dass ich den Einsatz gering halte, da ich keine ausführliche Beratung erwarte, und ich davon ausgehe, dass Sie als Fachmann die Frage sehr leicht und mit einem Blick beantworten können. ... Da ich 5 Tage abwesend war, konnte er mich nicht erreichen, ich antwortete ihm aber nach dieser Zeit per email, und sendete ihm ein Formular zu, welches er mir ausgefüllt zurücksenden sollte, um den Schaden bzw.