Beweismittel: zeugen:PHM,angestellter autohaus urkunde: versäunisurteil,auszug schuldnerkartei,bafin-auskunft,kontenverdichtung,bzr-auszüge. ich habe mich zur tat nicht eingelassen.angeblich ist aus den ermittlungen jedoch klar ersichtlich dass ich zu der vereinbarten bar-kaufpreiszahlung von anfang an nicht in der lage war. der staatsanwalt schreibt „das fahrzeug dürfte sich noch immer im besitz des angeschuldigten befinden". der ganze fall ist ziemlich verfahren. ich habe mir das geld für das auto von meiner schwester leihen wollen.hierfür habe ich auch die zusage meiner schwester gehabt.kurz vor der übergabe haben wir uns überworfen und sie hat einen rückzieher gemacht.leider habe ich dann das geld erst mal nicht auf einem anderen weg beschaffen können.das autohaus war/ist ein kunde meines arbeitgeber und ich habe ihn als kundenberater betreut.deshalb habe ich nicht den mut gehabt mit offenen karten zu spielen und hatte angst auch ärger mit meinen arbeitgeber zu bekommen.meine schwester wäre bereit das so vor gericht zu bestätigen. das auto ist noch in meinem besitz.im moment bin ich mit einer sehr kooperativen gerichtvollzieherin in verhandlungen.wahrscheinlich kann ich das auto nächste woche bei ihr bezahlen (nehme einen kredit auf eine geerbte immo. auf) nun meine fragen: 1.wie soll ich jetzt auf die gesetzte frist reagieren? ... 2.wenn kfz über gerichtsvollzieherin bezahlt ist oder gepfändet (verwertet) ist und somit wieder zurückgegeben wurde ist ja kein schaden bzw.geringer schaden entstanden.bleibt es trotzdem beim vorwurf des betrugs,wenn doch mit was für eine strafe habe ich zu rechnen?