Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
- Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das Verhalten des Gegners als gefährlche Körperverletzung im Sinne des § 224 StGB
zu werten ist.
- Ihnen steht Schadensersatz/Schmerzensgeld zu. Die Höhe bemißt sich nach den konkret eingetretenen Verletzungen. Zum Schaden gehört unter anderem auch ein möglicher Verdienstausfall.
- Sie werden in absehbarer Zeit ein Vorladung durch die Polizei erhalten. Ich würde empfehlen, das Geschehen schriftlich zusammenzufassen, bzw. sofern Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, eine Stellungnahme von diesem fertigen zu lassen.
- Die Tierarztrechnung werden Sie zahlen müssen, sofern durch Ihren Hund eine Verletzung verursacht wurde. Dies bleibt abzuwarten, wobei Sie unter Umständen die Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen erklären könnten.
Ingeamt sollten Sie sich keine allzu großen Sorgen machen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für Rückfragen und eine weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
mit freundlichen Grüßen
Antonio Durán Muñoz
Rechtsanwalt
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