Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gemäß Ihren Schilderungen liegen hier Beleidigungen und unzumutbare Belästigungen vor, die das Persönlichkeitsrecht von Person A beeinträchtigen, so dass Unterlassungsansprüche bestehen. Diese können gerichtlich geltend gemacht werden. Neben der von Ihnen angesprochenen Unterlassungsklage kommt insbesondere auch eine einstweilige Verfügung in Betracht, da sich ein Klageverfahren leicht über mehrere Monate bis sogar Jahre ziehen kann. Regelmäßig wird es auch sinnvoll sein, den „Störer" zuvor abzumahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu fordern.
Gerne lassen Sie mir die Beweise und Daten zukommen, dann kann ich Ihnen einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen und auch eine Kostenschätzung bezüglich der zu erwartenden Kosten unterbreiten. Meine Kontaktdaten finden Sie in meinem Profil.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Johannes Kromer
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: https://www.rechtsanwalt-kromer.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Johannes Kromer