Sehr geehrte Fragestellerin,
anhand Ihrer Angaben und des von Ihnen ausgelobten Einsatzes möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
1. Ich entnehme Ihrer Darstellung, dass es Ihnen um die Frage geht, ob und wie sich Ihr Mann hier strafbar gemacht haben könnte.
Durch die Fälschung von Dokumenten, und die Vorspiegelung diese seien echte Architektendokumente hat sich Ihr Mann strafbar gemacht.
Zum einen besteht eine Strafbarkeit gem § 267 StGB
wegen Urkundenfälschung bezüglich der Architektendokumente.
Zum anderen, und schwerwiegender, hat sich Ihr Mann des Betruges schuldig gemacht. Durch die Einreichung der gefäschten Dokumente hat er die Bank veranlasst einen weiteren Kredit auszubezahlen. Hierdurch wurde das Vermögen der Bank bereits gefährdet, so dass ein Betrug bereits vollendet war. Die Tatsache, dass Ihr Mann nun selbst Insolvenz anmelden muss, erhöht den Schaden und wird strafschärfend berücksichtigt werden, sofern keine Rückzahlung erfolgen kann. Insbesondere der recht hohe Schadensbetrag i.H.v. 55.000 € ist doch beträchtlich.
2. Die Sache ist jedoch sehr komplex, so dass ich Ihnen nur empfehlen kann einen Kollegen aufzusuchen, welcher die Verteidigung Ihres Mannes übernimmt und durch Akteneinsicht versucht sich einen genauen Kenntnisstand zu verschaffen.
Sollten Sie hierzu meine Dienste wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Diese Antwort ist vom 06.02.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Danke für die rasche Antwort, so weit waren wir auch schon aber ist es von Vorteil - das hört sich jetzt dumm an - mein Mann ist nicht vorbestraft oder sonstiges.
Kann es jetzt dann auf eine Bewährungsstrafe rausgehen oder Geldstrafe? Wobei ich sagen muss bei der Geldstrafe wird es mau, den zahlen könne wir nicht, denn wir haben uns auf Grund der ganzen Geschichte getrennt.
Auf Bewährung heißt ja dann auch er ist dann vorbestraft aber kommt nicht ins Gefängnis, oder?
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Nachfrage enthält neue Fragen, da Ihre ursprüngliche Frage nicht sehr konkret war möchte ich wie folgt antworten:
1. Bei dem von Ihnen benannten Schaden wird es auf eine Freiheitsstrafe hinauslaufen, eine Geldstrafe wird aller Voraussicht nach allein schon auf Grund des hohen Schadens nicht in Frage kommen.
2. Eine weitere Frage ist dann, ob diese Freiheitsstrafe, sagen wir bspw. 10 Monate zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Der Richter muss das Gefühl haben, dass sich Ihr Mann, diese Strafe eine Warnung sein lässt und sie dazu führt, dass er nicht mehr straffällig wird. Von Vorteil ist, dass er nicht vorbestraft ist. Sicherlich sind auch die anderen Umstände ( insolvente Baufirma usw.) von Bedeutung, so dass ich davon ausgehe, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Dies wiederum bedeutet, dass er während der Bewährungszeit( zwischen 2-5 Jahren) nicht wieder straffällig werden darf, sonst droht eine weitere Freiheitsstrafe für das neue Delikt und der Widerruf der Bewährung hinsichtlich des alten Delikts, so dass letztlich zwei Freiheitsstrafen abgesessen werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen