folgender fall: der a hat vom (strafrechtlich bisher nicht in erscheinung getretenen) b die schriftliche erlaubnis, t-shirts mit dem aufdruck eines von b gezeichneten logos zu verkaufen. der a bringt diese in den handel. nun stoppt der b den verkauf der t-shirts und dem a entsteht dadurch ein schaden in höhe von 50.000 eur. b behauptet, seine unterschrift auf der erlaubnis sei gefälscht und somit der a nicht berechtigt, die t-shirts zu verkaufen. nun kommt aber heraus, dass die unterschrift doch nicht gefälscht ist und der b dem a mit der aktion nur eins reinwürgen wollte, damit dieser einen schaden erleidet. der b hätte sich doch in dem falle des versuchten betrugs schuldig gemacht, oder? und auch wenn der betrug nur versucht wurde, ist dem a ja trotzdem ein schaden entstanden. kann es passieren, dass der b ins gefängnis muss, obwohl er nicht vorbestraft ist?