Im mai 2007 wurde ich wegen Ladeniebstahl geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsrafe von 4 Monaten verurteilt,deren Vollstreckung zur Bewährung von 3 jahren ausgesetzt wird.Musste 40 Arbeitstunden ableisten.Davor hatte ich 5 mal Geldbuße bezahlt wegen Diebstahl(geringfügig).Nun wurde ich erwischt,Kleider im Wert von 500 Euro,die ich abstritt,aber die Beweise sind eindeutig,weil ich Sie in der Tasche hatte und beim rausgehen gepiept hatte.Aus bestimmten gründen kann ich person X nicht verraten und bin dazu bereit die schuld auf mich zu nehmen und werde(muss)zugeben.Ich bereue es sehr und möchte nicht ins Gefängnis,jetzt wo ich einen neuen Freund habe,der mich nicht misshandelt und säuft(spielsüchtig)und mich zwingt lebensmittel stehlen zu gehen,wenn es kein geld mehr gab.Werde ich einen Bewährungswiderruf kriegen?