Hallo, ich habe am Montag in Niedersachen an einer Tankstelle mit einem „Vorsprüh-Gerät" einshampooniert . Daraufhin wollte ich mein Auto mit einem Hochdruckreiniger sauber machen. Leider war dieser nicht in Betrieb und mir wurde erklärt, dass die Wäsche sonntags verboten sei. Da ich aber unbedingt das Shampoo runterbekommen musste, fuhr ich zur nächsten Tankstelle und durfte nachdem ich die Angestellte öfters nett gefragt habe, mein Auto schnell abstrahlen. Leider wurde ich dabei von den Nachbarn auf dem Tankstellengelände fotografiert. Jetzt meine Frage: welche Strafe droht mir und welche Strafe droht der Tankstelle beziehungsweise der Mitarbeiterin ? Vielen Dank im Voraus
wegen §§ 4 Absatz 1, 13 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) droht Ihnen ein Bußgeld.
Nach § 17 Absatz 1
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann das Bußgeld zwischen 5 und 1.000 Euro betragen. Sowohl Bedeutung der Ordnungswidrigkeit als auch der Tatvorwurf lassen eher ein Bußgeld am ganz unteren Rand erwarten (zweistellig).
Beihilfe im eigentlichen Sinn gibt es bei dem Tatbestand nicht. Theoretisch wäre auch eine Verhängung eines Bußgelds gegen die Mitarbeiterin der Tankstelle als Beteiligte nach § 14 OWiG
möglich, ebenfalls mutmaßlich nur zweistellig.
Es kann aber auch gut sein, dass die Verwaltunsgbehörde gar nicht einschreitet oder nur verwarnt (mit oder ohne Verwarnungsgeld, das höchstens 55 Euro beträgt).
Warten Sie erstmal ab. Vielleicht wollte der Nachbar Ihnen auch nur ein schlechtes Gewissen machen und hat die Tat gar nicht zur Anzeige gebracht.
Freundliche Grüße aus Niedersachsen
Stefan Pleßl, RA