Sehr geehrte Damen und Herren, zur folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage: Am 30. September 2010 ca morgens um 4 Uhr wurde ich bei einem Spaziergang von der Polizei angehalten. Mir wurde gesagt, dass der Verdacht besteht, dass ich mich einer Sachbeschädigung am Kraftfahrzeug strafbar gemacht habe und deswegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.