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Nach Einbruch Zufallsfund

18. Januar 2014 12:36 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich wohne in Bayern und bei uns im Haus wurde in allen Wohnungen eingebrochen. Mein Nachbar hat die Polizei angerufen da ich nicht daheim war. Die Polizei ist ohne meine Anwesenheit in meine aufgebrochene Wohnung gegangen und haben in meinem Kühlschrank Marihuana gefunden. Auf der Bescheinigung über die Beschlagnahmung steht geschätzt 2 Gramm allerdings ist es mehr gewesen.
Darf die Polizei einfach in meinen Kühlschrank schauen obwohl es sich um einen Einbruch handelt? Mit was für Folgen habe ich zu rechnen?

18. Januar 2014 | 13:04

Antwort

von


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Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich dürfen Zufallsfunde nur dann verwertet werden, wenn der Beweis auch ohnehin rechtmäßig hätte angeordnet werden dürfen (vgl. auch 108 StPO).

Bei einem Einbruch von einer dritten Person, ohne dass Sie selbst straffällig aufgefallen waren, wäre eine derartige Beweiserhebung im Prozess nicht erlaubt, erst Recht nicht bei einem Blick in den Kühlschrank, der mit einem Einbruch nichts zu tun hat, da nicht davon auszugehen war, dass sich dort einer der Täter versteckt.

Die Polizei war sicherlich befugt, die Wohnung zu betreten und entsprechend Beweise zu sichern, allerdings erstreckt sich dies auf die Gefahrenabwehr und die Sicherung der Beweismittel, nicht jedoch auf den Kühlschrank, sodass eine derartige Durchsuchung rechtswidrig war und die Beweismittel nicht verwertet werden dürfen.

Bei einer derart geringen Menge Marihuana (mal abgesehen von der zu Unrecht bestehenden Strafbarkeit) ist von einer geringen Menge im Sinne des BtMG zu sprechen (unter 10g) und davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sie einstellt.

Wenn Sie rechtliche Hilfe in diesem Fall brauchen sollten, steht Ihnen mein Büro gerne zur Seite.


ANTWORT VON

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