Sicherungsverwahrung - für wen ?
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Trotzdem ist alleine schon der § 66 StGB sehr kompoliziert und setzt bei den verschiedensten Taten bestimmte verwirkte Strafen und auch Verhaltensmuster fest, um die Sicherungsverwahrung direkt im Urteil anzuordnen. ... Zumindest was das Deutsche GG angeht, ist dieses Verfahren ja offenbar vollends legal, d.h, dass das Prinzip "Straftat begehen, absitzen, rauskommen und wieder Straftat begehen und wieder einsitzen" bei Schwerstkriminellen im Sinne des Gesetzes offenbar nicht gilt und man diese auf Verdacht festhält, da ja mal was passieren könnte. Meine Frage daher, ob im Bereich der Sicherungsverwahrung was das Europäische Recht oder die Grundrechtecharte der EU hier dem Deutschen Staat im Hinblick auf Sicherungsverwahrung Grenzen gesetzt werden könnte ?