Verurteilung zur Beilhilfe bei gewerbsmäßigem Bandenbetrug | Haftung in Zivilsachen
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
In diesem Zusammenhang stellt sich mir folgende Frage: Können bzw. müssen tatsächlich alle Forderungen in voller Höhe von mir beglichen werden, obwohl ich lediglich zur Beihilfe bei der Tat verurteilt wurde? Gibt es hier irgendwelche Milderungsgründe bzw. die Möglichkeit das nur ein Teil von mir eingetrieben wird, oder muss ich tatsächlich für sämtliche Schäden alleine aufkommen?