ich war um halb 12 Abends unterwegs, mit einen Freund im Auto. Die Polizei hat mich auf dem Weg angehalten und eine Verkehrskontrolle durchgeführt, dann bat mich der Polizist aus dem Auto auszusteigen und leuchtet in mein Gesicht und behauptet das meine Augen rot und glasig sind. Danach hat er mich beschuldigt das ich mit Drogen " deale " und wollte daraufhin ein Urintest von mir haben. Ich habe mich geweigert und gesagt das ich nichts mit Drogen zutun habe er war fest von der überzeugung das ich Schuldig bin und hat einen Richter angerufen um eine Blutentnahme durchzuführen. Er hat mir Handschellen angebracht und meine Autoschlüssel weggenommen. Er hat daraufhin mein Auto komplett nach Drogen durchgesucht, auf die frage wieso er mich für einen Drogenhändler hält war seine Antwort " Ihr Auto hat man öfters dort gesehen" und es ist ein öffentlicher Platz .. Er hat mein Führerschein, Autoschlüssel und Fahrzeugpapiere genommen und wollte es mir nicht mehr zurück geben erst nach 48 stunden. Zu meinen Freund habe die gesagt er soll nachhause laufen, er wohnt 9 km weiter weg und wir leben auf dem land, es fahren keine Öffentlicheverkehrsmittel. Die 2 Beamten haben auf mich eingeredet das ich lieber ein Urintest machen soll dann würde ich alles zurück kriegen und dürfte weiter fahren. Ich habe dann klein beigegeben und zugestimmt zum Urintest auf dem Revier. Der Test war negativ da ich nie Kontakt mit Drogen hatte und meine Augen waren meiner Meinung nach auch nicht Rot.
Meine Fragen sind :
Durften diese Beamten es so machen und kann ich sie Anzeigen?
Wie hoch ist meine Erfolgschancen bei einer anzeige gegen die Polizisten?
Wenn ich sie Anzeigen sollte wie müsste ich vorgehen und wie finde ich ihre Namen heraus?
Frage 1:
"Durften diese Beamten es so machen und kann ich sie Anzeigen?"
Nicht direkt.
Polizisten dürfen derartige Tests überhaupt nur machen, wenn sie Anhaltspunkte haben, dass jemand Alkohol oder Drogen konsumiert hat.
Damit stellt sich zunächst die Frage, was denn der Drogenschnell- und Alkoholtest ergeben hat.
Man kann natürlich auch aus kriminalistischer Erfahrung den Verdacht äußern und zu einer Maßnahme nach § 81 a StPO
greifen. Hier wird man sich aber fragen lassen müssen, wo genau die Abgrenzung zur Willlkür zu zeihen ist.
Auch kann man bei Vorliegen des Verdachts, Sie an der Weiterfahrt hindern, um größeren Schaden durch eine mögliche Alkohol- oder Drogenfahrt von der Allgemeinheit zu nehmen. Wenn aber die Schnelltests kein Ergebnis lieferten, sehe ich hier Probleme in der Rechtfertigung der Maßnahme.
Nach Ihrer Schilderung spricht einiges dafür, dass die Maßnahmen nicht zu Recht erfolgt sind.
Frage 2:
"Wie hoch ist meine Erfolgschancen bei einer Anzeige gegen die Polizisten?"
Dazu muss zunächst einmal der Einsatzbericht des Einsatzes ausgewertet werden.
Beauftragen Sie dazu eine auf Verwaltungs- und Strafrecht spezialisierte Kanzlei vor Ort.
Erst danach kann etwas zu den Erfolgschancen einer Klage gesagt werden.
Frage 3:
" Wenn ich sie Anzeigen sollte wie müsste ich vorgehen und wie finde ich ihre Namen heraus?"
Am besten lassen Sie sich anwaltlich vor Ort vertreten, da Sie so am effektivsten Ihren Anspruch durchsetzen können.