Leider liegen mir nicht alle Details vor, da ich nicht selbst betroffen bin. Ich hoffe aber, dass Sie mir mit den vorhandenen Angaben dennoch sagen können, welche Möglichkeiten der Betreffende noch hat, ob es sich zum jetztigen Stand der Dinge noch lohnt einen Anwalt zu beauftragen, was dieser tun könnte, was das in etwa kosten könnte und ob es Möglichkeiten gibt, die Kosten nicht selbst tragen zu müssen, da kein Einkommen vorhanden ist. Nun zur Sachlage: Nach einer ersten Straftat (akloholisiert und ohne Führerschein Motarrad gefahren, bei Kontrolle Polizei tätlich angegriffen), die zur Bewährung (3 Jahre + Geldstrafe) ausgesetzt wurde, erflogte während der Bewährungszeit eine zweite Straftat (Nötigung, Beleidigung, wieder alkoholisiert, konnte während der Verhandlung durch positive Zeugenaussage des "Opfers" abgemildert werden), die aber nicht direkt zum Widerruf führte.