Angehende Erzieherin 0,75 mg Amphetamin
Guten Abend Im November 2015 wurde ich, durch eine Polizeikontrolle auf öffentlicher Straße, mit 0,73 mg Amphetamin erwischt. Heute, am 28.April 2016 bekam ich Post vom Gericht: Strafbefehl, vergehen, strafbar nach Paragraph 1 Bmtg + Paragraph 29 abs. 1 Nr.3 Ich werde zur Hauptverhandlung vor dem Strafrichter eingeladen. Meine Frage: was kann mir bestenfalls passieren und was schlechtesten falls?