Vor 6 Jahren wurde ich das erste Mal bei einem Ladendiebstahl erwischt. Ich erhielt einen Anhörungsbogen, den ich auch ausgefüllt zurückschickte. Nach einigen Wochen kam ein Strafbescheid. Wie viele Tagessätze allerdings angesetzt waren, weiß ich leider nicht mehr.
Es waren so ca. 600 / 700 EURO. Die hatte ich damals auch sofort bezahlt.
Nun ist das ganze nach 6 Jahren wieder passiert. Natürlich schäme ich mich ohne Ende und mache mir tierische Vorwürfe. Aber das hilft ja nun leider nicht weiter.
Vor 7 Wochen wurde ich in einem Warenhaus beim Diebstahl einer Hose und eines Oberteils im Gesamtwert von ca. 300 EURO erwischt. Sofort habe ich das zugegeben. Nun kam der Anhörungsbogen der Polizei. Diesen habe ich heute ausgefüllt und mit einer Entschuldigung zurückgeschickt.
Was habe ich im schlimmsten Fall zu erwarten? Auf eine Einstellung kann ich sicher nicht hoffen.
Inwieweit wirkt sich die Sache von vor 6 Jahren negativ aus?
Demnächst werde ich ins Ausland zum Urlaub fliegen. Kann es deswegen bei der Ausreise Probleme geben?
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
FallFall erwarten
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Meines Erachtens ist vorliegend mit aller Geldstrafe zu rechnen. Diese sollte im unteren Bereich, also unter 90 Tagessätzen, liegen.
Mit einer Einstellung des Verfahrens ist angesichts der Schadenshöhe nicht zu rechnen. Ihre Vorverurteilung wird nicht zu Ihren Lasten verwertet werden (Paragraph 46 Absatz 1 Nr. 1 a BZRG (Bundeszentralregistergesetz)).
Mit Problemen bei Ihrer Ausreise ist nicht zu rechnen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
www.kanzlei-kaempf.net
Rückfrage vom Fragesteller4. August 2008 | 21:02
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie sieht das mit dem Führungszeugnis aus? Taucht da nun ein Eintrag auf wegen der zweiten "Verurteilung"? Oder ist die Sache von damals schon zu lange her und ich habe Glück, wenn es bei einer Verurteilung unter 90 TS bleibt?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt4. August 2008 | 21:13
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Nachfragefunktion dient Verständnisfragen zur Antwort auf die ursprüngliche Fragestellung. In Ihrem Falle handelt es sich jedoch nicht um eine Nachfrage, sondern um eine gänzlich neue Frage.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich diese Fragen vor dem Hintergrund des anwaltlichen Gebührenrechts und auch Ihres sehr gering bemessenen Einsatzes an dieser Stelle nicht beantworten kann.