Sehr geehrter Ratsuchender,
der Betrug kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
Da Sie Ersttäter sind, der Schaden relativ gering ist und Sie bereits zur Wiedergutmachung des Schadens beigetragen haben, werden Sie mit einer Geldstrafe rechnen müssen, sofern nicht sogar das Verfahren (gegen Auflagen) eingestellt wird.
Ich gehe davon aus, dass es höchstens 90 Tagessätze sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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