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Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei Betrug von 250€

18. November 2004 14:04 |
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Strafrecht


Mein fall ist ich wurde angezeigt wegen betruges.Es handelt sich um einen betrag von 250euro.220euro habe ich denn geschädigten zurück überwiesen,nun hat aber die staatsanwaltschaft gegen mich ein hauptverfahren eröffnet.Ich bin ersttäter was für eine strafe habe ich zu erwarten..
gefängnis? Geldstrafe?

Sehr geehrter Ratsuchender,

der Betrug kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Da Sie Ersttäter sind, der Schaden relativ gering ist und Sie bereits zur Wiedergutmachung des Schadens beigetragen haben, werden Sie mit einer Geldstrafe rechnen müssen, sofern nicht sogar das Verfahren (gegen Auflagen) eingestellt wird.
Ich gehe davon aus, dass es höchstens 90 Tagessätze sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
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