Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einige Fragen ueber meine Situation. ... Und ich musste 2000 DM Strafe bezahlen, oder: “Du musst 2000 DM bezahlen, oder kommst du einen Tag in Deutshland und wirdst 30 tage im Gefaengnis bleiben” wie Der Richter genau gesagt hat . ... Meine Fragen sind: 1.Ist es spaet meine Stafe zu bezahlen und wenn nicht, mit wem muss ich in Kontakt sein?
Frage an einen Anwalt mit Fachkenntnissen im Familien-/Unterhaltsrecht und Strafrecht Kindesunterhalt / §170 StGB Abs. 1 Bitte um präzise Antwort zu den Tatbestandsmerkmalen des §170 StGB Abs. 1 Vorrecherche ist bereits erfolgt. ... Der Richter ordnete eine 1 jährige Pause im Kontakt an damit das Kind sich einleben kann. ... Fragen: Frage zum §170 StGB Abs. 1 Kann ich solange ich den Regelunterhalt zahle nach §170 StGB Abs. 1 belangt werden.
Sehr geehrter Herr RA Glatzel, Sehr geehrter Herr RA Glatzel Ich komme nochmal auf meine Frage von heute bzgl. dem Ladendiebstahl und meiner FRage nach dem Strafmaß. ... Jetzt nochmal meine Frage: Welches Strafmaß habe ich zu erwarten ?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine frage und zwar habe Ich heute eine Anklageschrift bekommen wegen Betrug lt. §263, 53 StgB. Meine Frage ist nur was für Rechtsfolgen bzw Strafen mich zu erwarten haben.
Hallo Vorgeschichte:ich und ein freund sind ab und zu nem bekannten gefahren den ich kennengelernt habe gefahren und haben etwa 5X für 10-20g (gesammt ca. 50-60g)marihuana gekauft. da ich kein konsument mehr sondern es nur abgwickelte habe wurde ich wegen handel mit btm angklagt und der freund der gefahren ist wegen erwerb.da der richter es nicht versteht das ich das gemacht habe ohne in gewinnabzielungsabsicht gehandelt zu haben. der bekannte von dem wir geholt haben wurde hochgenommen und es fand eine HD statt bei dem Marihuana gefunden wurde. zu den aussagen:ich gab bei der verhandlung zu das wir etwa 50-60g von dem bekannten erworben haben. es war so zusagen ein freundschaftsdienst da er hier niemand kennt. bei dem bekannten bei dem wir geholt habe hat er in der 1. vernehmung ausgesagt das wir 10X da waren und immer ca. 30g(gesamt 300g) geholt haben. bei seiner 2. aussage gab er an das es nur 5X (gesamt 150g)waren was von der häufigkeit in etwa so hin kommt wie wir es zu gegeben haben aber die menge noch nicht stimmt. zur verhandlung:geladen waren mein freund als zeuge und ein sachbearbeiter der polizei der den fall bearbeitet hat(aus der region von dem wir immer geholt haben) da das gericht mir durch die 2 verschiedene aussagen das bekannten(der vor gericht nicht anwesend war eventuell wegen haft)nicht die genannte menge nicht 100%ig nachweisen konnte wird eine 2. verhandlung auch als zeugen mit diesem angesetzt um zu versuchen mir eine nicht geringe menge nach zu weisen. zu den fragen: 1.da sie bei mir und meinem freund nichts gefunden haben kommt dann noch die nicht geringe menge in frage sowie auch der handel?
Sachverhalt kurz erklärt: In einem Telefongespräch ( ohne Zeugen) fragte ich mein Gegenüber (Amtsperson) folgendes : "Was soll ich der Presse sagen, wenn sie mich fragen: wie ist die Komunikation?" ... Er wirft mir jetzt vor, dass ich ihm gegenüber durch meine Frage eine "Drohung" ausgesprochen hätte! ... Den Hintergrund (meine Frage) nannte er nicht.
Ich Habe eine frage und zwar habe ich gestern einen brief bekommen von der polizei wegen warenkreditbetruges. meine frage ist da ich jetzt riesige angst habe ins gefängnis zu müssen ist: ich habe keine vorstrafen oder bin auch so bis jetzt nicht mit dem gesetz in verbinddung gekommen. dies ist das erstemal das ich eine anzeige bekommen habe. möchte wissen was mich für eine strafe erwartet. der betrag läuft sich glaube ich auf ca. 2000 euro. ich bin alleinerziehende mama von 2 kindern das macht mir am meisten sorgen.auch weiß ich nicht wie es jetzt ist mit einem anwalt da ich auch nicht arbeite ob ich dann armenrecht für einen anwalt bekomme. ich hoffe sehr das sie mir meine frage beantworten können. jetzt schon mal recht herzlichen dank -- Einsatz geändert am 21.11.2007 16:58:50
Nun meine Fragen: Inwieweit ist der Vorwurf der sexuellen Nötigung gerechtfertigt? Für mich als Laien käme doch eher sowas wie Verbreitung pornografischer Schriften (Es besteht ja die Möglichkeit, dass ein Opfer ein Bild mitgenommen hat, was ich sicher bei der nächsten Befragung erfahren werde) oder Exhibitionismus (obwohl ich ja nicht vor den Opfern entblöst habe) in Frage.
Hallo, mir wurden gestohlene waren angeboten welche ich u.umständen angepackt habe. nun ist mein problem das diese waren jetzt von der polizei beschlagnahmt wurden und die polizei vieleicht bald bei mir vor der tür steht. diese waren wurden mir von freunden angeboten welche ich auf keinen fall verraten werde. somit muss ich die suppe ausbaden da meine freunde keine fingerabdrücke hinterlassen haben weil sie handschuhe trugen. ich bin vorbestraft und noch auf bewährung. wie ist das jetzt, wird mir die ganze schuld in die schuhe geschoben oder nicht? da mir nichts nachgewiesen werden kann als das ich die monitore angepackt habe. beim einbruch woher diese stammen war ich nicht dabei. wie ist das mit beugehaft, können die mich da rein stecken wenn ich nichts sage?
Ich möchte auf jeden Fall Berufung einlegen und wollte daher fragen ob mein Anwalt das einfach so machen kann oder ob er es bei der Einreichung der Berufung bereits begründen muss. Meine guten Sozialprognosen hat der Richter nicht beachtet, sprich Arbeitsplatz, geregeltes Einkommen, 7 Jahre feste Beziehung.