Kindesunterhalts-Nachzahlung (Zahlg. geringer als im Bescheid v.1992)
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Bastian / Hamburg
Ich (Mutter) habe für meine 17Jährige Tochter einen Unterhaltstitel vom Jugendamt aus dem Jahre 1992. Darauf ist zur Zahlung des Unterhaltes für den Vater folgendes vermerkt: Zitat: II. ... Demgemäß verpflicht ich mich, diesem Kind einen auf der Grundlage des geltenden Regelbedarfs - unter Anrechnung von 35,00 DM Sozialleistung nach % 1615g des Bürgerlichen Gesetzbuches - ermittelten Unterhalt monatlich im voraus zu zahlen: xx/1992 - xx/1992 184DM xx/1992- xx/1997 256DM xx/1997- xx/2003 318DM xx/2003- xx/2009 383DM - entspricht 195Euro FRAGE: Da ich schon immer nur die Zahlungen wie angegeben erhalte- sprich derzeit 195 Euro ist das doch auch laut Titel auf Grund der gesetzlichen Anpassungen viel zu wenig?